Hintergrund unserer Verhaltensvereinbarungen bilden folgende Punkte:
- Jedes Kind hat ein Recht auf störungsfreien Unterricht.
- Jedes Kind hat ein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
- Wir dulden keine Gewalt.
Damit ein derartiges Konzept Erfolg haben kann, muss es für die ganze Schule gelten,
allen Lehrern, Schülern und auch den Eltern bekannt sein. Alle müssen an einem Strang
ziehen.
Wachsame Sorge: Jedes Kind muss spüren, dass es den Eltern und Lehrern wichtig ist,
aber störendes Verhalten oder gar Gewalt nicht geduldet oder unter den Teppich gekehrt
werden. Es muss erfahren, dass die Erwachsenen hier beharrlich bleiben und nicht
aufgeben, dass man Fehler im Verhalten aber korrigieren kann. Das Kind muss dabei
immer spüren, dass nicht seine Person, sondern das Verhalten unerwünscht ist.
Transparenz: Jedem Kind muss klar sein, welches Verhalten abgelehnt wird und es muss
Gelegenheit bekommen, dieses Verhalten zu korrigieren. Es muss auch wissen, dass
Gewalt in unserer Gesellschaft nicht geduldet wird, weder von den Mitschülern, noch
von Eltern oder Lehrern. Die bewusste Anwendung von körperlicher oder seelischer
Gewalt wird sanktioniert, die Eltern werden informiert, das Kind muss sich entschuldigen
und sich um eine Wiedergutmachung kümmern. Gewalt ist keine Privatsache, sie wird
nicht verschwiegen. Das Melden von Gewaltvorkommnissen bedeutet daher kein „Petzen“,
sondern Zivilcourage. Es muss spürbar sein, dass sich alle im System befindlichen
Personen (Eltern, Lehrer, Schüler) hier einig sind und ein Netzwerk bilden.
Entschuldigung und Wiedergutmachung: Es geht nicht darum, den „Täter“ zu beschämen.
Für das „Opfer“ ist es jedoch wichtig, Gerechtigkeit zu erfahren. Das Schreiben einer
Strafarbeit ist hier nicht unbedingt ein brauchbares Mittel. Eine Wiedergutmachung
kann vielfältig aussehen und sollte idealer Weise die Stärken des „Täters“ in positiver
Weise einsetzen und auch sinnvoll sein.